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Rachekündigung

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Klagefristen

Rechtsgebiet:
Rachekündigung
Stichworte:
Rachekündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Fristen sind zu beachten:

  • Allgemein bei Diskriminierung
    • an zuständiges Gericht oder
    • an obligatorisch erklärte Schlichtungsstelle (GlG 11 Abs. 3)
      • nach (zu erwartender) förmlicher Verfügung der Schlichtungsstelle, dass die Schlichtung gescheitert ist
        • innert 3 Monaten ans zuständige Gericht
  • Für Kündigungsschutz-Beanspruchung
    • Klageeinreichung binnen Kündigungsfrist
      • an zuständiges Gericht (GlG 10 Abs. 3; je nach Kanton: Schlichtungsstelleneinsatz nach GlG 11 Abs. 3 prüfen).

Begehren

Es sei die Kündigung für ungültig zu erklären.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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